
Die Liegenschaften der Bundeswehr dürfen ab sofort auch im Osten 
Deutschlands für Motorsport-Veranstaltungen genutzt werden. Damit 
einhergehend wird die Nutzung für entsprechende Events im gesamten 
Bundesgebiet begrenzt, dies u.a. mit dem Ziel, den gesteigerten 
Umweltauflagen gerecht zu werden. 
Ein Erlass aus dem Jahr 1994 wird damit neu geregelt und der Bestandschutz für viele traditionelle Veranstaltungen weiterhin garantiert. Das vereinbarten 
Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière, ADAC Präsident Peter 
Meyer und DMSB Präsident Hans-Joachim Stuck bei einem Spitzengespräch 
Ende Juni in Berlin. 
Nicht zuletzt hatte die Neuausrichtung der Bundeswehr und die damit 
einhergehende Veränderung der Übungstätigkeiten der Streitkräfte auf den
 verbleibenden Liegenschaften eine Überprüfung der bisherigen Praxis der
 motorsportlichen Mitbenutzungen erforderlich gemacht.
"Zum Land des Automobils und des Motorrads gehört der Motorsport. 
Deshalb war es allen Beteiligten ein Anliegen, Motorsport-Aktivitäten 
auf den Liegenschaften der Bundeswehr in Ost- und Westdeutschland 
gleichermaßen zu erlauben. Allerdings sollte die motorsportliche Nutzung
 sich in angemessenem Rahmen halten. Das haben wir mit der Neuregelung 
erreicht", erklärt Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière.
"Wir danken Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière und allen 
Beteiligten für ihren Einsatz und die praktikable Lösung, die der 
Bundeswehr, dem Motorsport und auch der Umwelt gerecht wird", sagt ADAC 
Sportpräsident Hermann Tomczyk und ergänzt: "Mit der Neuregelung des 
Erlasses ist ein Kernelement des deutschen Laufs zur 
Rallye-Weltmeisterschaft auf dem Truppenübungsplatz Baumholder 
gesichert. Wir werden jetzt zügig versuchen, auch im Osten Deutschlands 
bis zu zwei Motorsport-Veranstaltungen von nationaler Bedeutung auf den 
entsprechenden Bundeswehr-Liegenschaften zu etablieren."
"Wir haben insgesamt eine gute Lösung gefunden. Auch dank des Einsatzes 
des ADAC haben wir damit Planungssicherheit für unsere Veranstaltungen 
und stärken gleichzeitig den Motorsport im Osten Deutschlands", so DMSB 
Präsident Hans-Joachim Stuck.
Die Mitbenutzung von Bundeswehrliegenschaften für den Motorsport steht 
grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass die militärischen Belange und 
die Belange des Immissions-, Umwelt- und Naturschutzes 
selbstverständlich vorrangig beachtet werden.
Foto: www.bundeswehr.de
	        			


