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Alle Besitzer einer neuen oder bis dato nicht zugelassenen Enduro, Trialmaschine oder eines Straßenmotorrads mit Euro 4 sollten sich schnell auf dem Weg zur Zulassungsstelle begeben und ihr geliebtes Zweirad zulassen.
 
Warum? Ab dem 01.01.2021 gilt die neue Euro-5-Norm, so dass eine Zulassung von Euro-4-Fahrzeugen nicht mehr möglich sein wird. Auch für diejenigen, die schon seit längerer Zeit ihre Fahrzeuge nicht zugelassen haben, da ausschließlich auf geschlossenen Trainingsstrecken eingesetzt, sollte prüfen, ob der vorhandene Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) noch gültig ist, da dieser ebenfalls ablaufen kann. D.h. im schlimmsten Fall muss man das Fahrzeug zur Begutachtung bei der entsprechenden Prüfstelle noch in 2020 vorführen, um eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II auf der Zulassungsstelle beantragen zu können.

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Es gibt zwar seitens der Hersteller noch gewisse Ausnahmegenehmigungen, die auch im Jahr 2021 greifen werden. Doch gilt dies nicht für bereits an Privatpersonen verkaufte Fahrzeuge.

Die Zeit läuft, also schnell prüfen und reagieren. Ansonsten wird die ursprünglich für den Straßenverkehr zugelassene Maschine im schlimmsten Fall schnell und unfreiwillig zum nicht zulassungfähigen Crossgerät, welches dann ausschließlich auf abgesperrtem Trainingsgelände oder privaten Grundstück bewegt werden darf.
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Dies betrifft natürlich nicht nur die nicht mehr produzierten GasGas-Modelle Made in Spain, die uns hier als Beispiel dienten, sondern auch alle anderen Motorräder, die noch nach der Euro4-Norm im COC-Papier homologiert wurden.

Hierbei sind die spezifischen Richtlinien und Vorgaben der zugehörigen Zulassungsbehörden zu berücksichtigen.