Suzuki startet als einer der Ersten durch und vermarktet den Abverkauf seiner Euro-3-Modelle. Natürlich sind davon nur die Motorrad-Modelle betroffen für die auch eine Ausnahmegenehmigung beim KBA (Kraftfahrtbundesamt) vorliegt. Damit können Euro-3-Modelle noch bis Ende 2018 problemlos zugelassen werden.
Für alle anderen Hersteller gilt es zu prüfen, welche Euro-3-Modelle verfügbar sind und ob dafür die notwendigen Ausnahmegenehmigungen vorliegen. Meist wird daher von einer "Auslaufenden Serie" gesprochen, die auch in 2018 trotz Euro-3-Norm noch zugelassen werden darf.
SUZUKI Verkaufsförderung:
Es müssen für das jeweilige Euro-3-Wunschmodell 50 Prozent des Kaufpreise angezahlt werden. Der Rest kann in 1-Euro-Raten pro Tag mit Laufzeiten von 12, 24 oder 36 Monaten abgezahlt werden. Nach Laufzeitende kann entweder die Schlussrate bezahlt werden, eine Anschlussfinanzierung erfolgen oder über eine Rückkaufvereinbarung mit dem teilnehmenden Suzuki-Vertragshändler das Bike zurück gegeben werden.
Achtung: Die Aktion ist bis zum 08. April 2017 begrenzt.
Noch günstiger wird es sicherlich bei den "obligatorischen" Neufahrzeugen mit Euro-3-Norm, die bereits eine 2016er Tageszulassung auf dem Buckel haben. Da "Bestandschutz" gilt, können diese Fahrzeuge logischerweise problemlos gekauft und damit einhergehend sicherlich ordentliche Preisnachlässe erwirkt werden.
Wer also noch auf der Suche nach einem günstigen Neu-Motorrad ist, sollte sich jetzt auf die Suche begeben, da die Zahl der Euro-3-Modelle sicherlich nicht zunehmen wird.